Theorie-Unterricht
mit modernster Technik


Montag und Freitag
von 19.00 bis 20.30 Uhr
in der Spiekerooger Str. 24,
26802 Moormerland


Dienstag und Donnerstag
von 19.00 bis 20.30 Uhr
in der Schrahörnstr. 14,
26629 Mittegroßefehn


Anmeldung und Infos unter
Tel.: 0 49 54 - 89 44 50
oder
Mobil: 0172 - 17 13 860

 

Linktipps:
Verkehrsübungsplatz Jeddeloh

Luftkurort Timmel

Fahrschule Sven Hattermann • Spiekerooger Str. 24 • 26802 Moormerland • Tel.: 0 49 54 - 89 44 50 • Mobil: 0172 - 17 13 860

Unsere Leistungen

FE-Klasse neu
(§ 6 FeV) /
eingeschlossene
Klassen
Fahrzeugart weitere Bedingungen Mindestalter*
(§ 10 FeV)
A
A 1, M
Krafträder
(Zweiräder, auch mit Beiwagen)

während der ersten 2 Jahre:
- bis 25 kW leistung und
- bis 0,16 kW Leistung je Kilogramm Leergewicht

Bewerber, die bereits 25 Jahre alt sind oder während dieser Frist werden, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben

18
A 1
M
Leichtkrafträder - bis125 ccm Hubraum und bis 11 kW Leistung
- weitere Einschränkungen (z.B. Höchstgeschwindigkeit) sind möglich
- bei über 80 km/h: Mindestalter = 18 J.
16/18
B
M, L
Pkw bis 3 500 kg und bis 8 Sitzplätze
(ohne Führersitz) und Anhänger bis 750 kg oder Anhänger bis Leermasse des Zugfahrzeugs/zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht über 3 500 kg
18
BE und Anhänger über 750 kg 18
C
C 1, M, L, T
Lkw - mehr als 3 500 kg und Anhänger bis 750 kg 18
CE Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge 18**
C 1
L, M
bis 7 500 kg und Anhänger bis 750 kg 18

C 1 E
BE, L, M

- Lkw bis 7 500 kg und Anhänger über 750 kg
- Kombination bis 12 000 kg und Anhänger bis Leermasse Lkw
18
E Anhänger    
S Dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) und vierrädrige Leichtkraft-fahrzeuge (Quads bzw. ATV - All Terrain Vehicles)

- jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren

- oder einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren

- oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren

- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen

16
FeV 



** 
= Fahrerlaubnisverordnung

Die Fahrerlaubnisbehörde kann beim Mindestalter Ausnahmen zulassen

Das Mindestalter bei im internationalen Güterverkehr eingesetzten Fahrern
"über 7 500 kg"; 21 Jahre oder 18 Jahre und abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer.

Fahrerlaubnisklassen außerhalb der EG-Führerscheinrichtlinie
M Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor - bis 50 ccm und bis 45 km/h 16
L

- selbstfahrende Arbeitsmaschinen

- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

bis 25 km/h
und Anhänger

- bis 32 km/h
mit Anhänger bis
25 km/h

16
T
M, L

- selbstfahrende Arbeitsmaschinen

- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
(bei über 40 km/h: Mindestalter = 18 Jahre)

bis 40 km/h
und Anhänger

- bis 60 km/h
und Anhänger

16/18
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen u. Krankenkraftwagen
(bei Beschränkung des Ausweises auf Krankenkraftwagen: Mindestalter = 19 Jahre)
21/19
Prüfung für Mofa (=Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h) und Krankenfahrstühle
(wenn ein Kind unter 7 Jahren mitgenommen wird: Mindestalter 16 Jahre)
15/16

 

Wir besitzen auch die Erlaubnis zur Durchführung von ASF und ASP und bieten dafür auch Kurse an.